Übersicht Grundlagen
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Evtl. über Suchfunktion Begriffe suchen lassen, da als Erklärung unter Stichworten
gebraucht (z.B. Heimbürge findet sich unter "Schultheiß")
Diese Übersicht ist erst ein Anfang. Ich suche weitere genealogische Begriffe und
deren Erklärung. Bitte helfen Sie beim weiteren Aufbau mit und senden
Sie mir "Ihren" Begriff mit Erläuterung.
Internetadressen zu alten Begriffen:
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abandonnierte Orte
aufgegebene Siedlungen
Abgaben
Bezeichnung für Steuern, Zehnte und andere Abgaben:
Bankhühner, Bede, Billetgelder, Buschhafer, Dienstgelder, Fronhühner, Gartengelder,
Guldenkorn, Heckengelder, Herrenschatz, Honnenweizen, Horngelder, Hühnergelder, Kur,
Kurmede, Lehnherrenhafer, Lehnpfluggelder, Maihämmel, Osterpfennige, Pfenniggelder,
Rauchhühner, Rindergelder, Schatz, Schrim, Schlachtgelder, Schützengelder, Stadtgelder,
Steckengeld, Steuern, Summengeld, Vogthafer, Wachtgelder, Zehnten.
abgegangene Orte
aufgegebene Siedlungen
Abgift
Abgabe
Abkürzungen, genealogische
http://www.genealogy.net/gene/misc/gensig.html
Abmeierung
Entziehung der Nutzungsrechte an einem erbbeliehenen Hof
Abschoß
Abzugsgelder
absque prole decessit
ohne Kinder (zu hinterlassen) verstorben
Adelsprobationen
Aufschwörungen (Nachweis adliger Abstammung in fünf oder mehr Generationen)
Adjudikation
gerichtliche Zuerkennung einer Sache
Adjunkt
Amtsgehilfe (franz.: adjoint=Vertreter des Bürgermeisters), auch Hilfsprediger
Administrator
Verwalter
Admodiatoren
Pächter von Gefällen
adulescens
Jüngling, im Gegensatz zu juvenis
Afdracht
Abzahlung, Bestätigung
Affinität
angeheiratete Verwandtschaft, Schwägerschaft
Afscheid
Abfindung
Afscheit
Entlassung aus Gemeindeverband bei Wegzug
Afterlehen
von Lehensträger an Untervasallen ausgegebenes Lehen
Agnaten
Blutsverwandte der Vatersseite
Ahnengleichheit
Aszendentenimplex [lat.], auch Ahnenverlust, seltener Ahnenhäufung,
Ahnenschwund, Ahnenzusammenlegung, Verwandtschaftshäufung.
Mehrfaches Vorkommen der gleichen Personen als Ahnen in der Ahnenliste eines Probanden,
bedingt durch Eheschließungen zwischen Blutsverwandten. Das Auftreten von Geschwistern
als Ahnen ist frühestens in der dritten, in der Regel aber in späteren Generationen
möglich und führt zum mehrfachen Auftreten von deren Eltern in der nächsten
zurückliegenden Generation. Vor der dritten Generation zählt A. zur Blutsverwandtschaft
und bildet ein Ehehindernis. Durch A. verringert sich die Anzahl der tatsächlichen
gegenüber den theoretisch möglichen Ahnen, woraus sich auch der Inzuchtkoeffizient einer
Ahnenliste schätzen lässt. In Ahnenlisten, die alphabetisch nach Ahnenstämmen geordnet
sind, werden die Personen, die mehrfach Ahnen sind, nur einmal aufgenommen, aber mehrfach
verzeichnet durch die Angabe der betreffenden Kekulé-Zahlen des Platzes, den sie sonst in
der Liste eingenommen hätten. Dies geschieht, um die durch A. belegten Plätze von denen
zu unterscheiden, die noch nicht erforscht sind. A. tritt wegen bestehender
Heiratsschranken besonders stark in dynastischen Ahnenlisten auf; bei örtlich
eingeschränktem Heiratskreis ist sie aber oft auch in Gebieten großer Abgeschiedenheit
(Isolate) anzutreffen.
Ahnenprobe
Urkundlich belegter Abstammungsnachweis von einer bestimmten Anzahl meist adliger Ahnen,
bestehend aus dem Nachweis der Ritterbürtigkeit der einzelnen Ahnen (Ritterprobe) und der
Rechtmäßigkeit der betreffenden Ehen (Filiationsprobe). A. lassen sich in Deutschland
seit dem 12./13. Jh. nachweisen. So legte z. B. der "Sachsenspiegel" (13. Jh.,
Rechtsbücher) fest, dass die Zugehörigkeit zu einem Stand den Nachweis von vier Ahnen
erfordere. A. waren Voraussetzung eines Adelsbeweises, für die Fähigkeit zum
gerichtlichen Zweikampf, zur Aufnahme in Orden, Stifte oder Domkapitel
(Domherrenahnentafeln, s.a. Stiftsfähigkeit), für die Zulassung zu Turnieren, sowie für
die Landtagsfähigkeit und zur Erlangung bestimmter Hofämter. Die Zahl der geforderten
Ahnen war örtlich verschieden und hatte bis zum Beginn des 18. Jh. eine steigende
Tendenz. Sie schwankte zwischen 4 und 32. Als A. diente zumeist eine Ahnentafel, in
welcher sämtliche zu beweisenden Ahnen mit Vor- und Zunamen sowie dem (oft richtigen,
d.h. nicht erfundenen) Wappen (Wappenahnentafel) aufgeführt und die Filiation aus einer
rechtmäßigen Ehe urkundlich nachgewiesen sein musste. Mit der Säkularisierung der
Kirchengüter zu Beginn des 19. Jh. verloren die A. ihre rechtliche Bedeutung. Der
Forscher findet Unterlagen über A. vor allem in Domstifts-, Staats- und Stadtarchiven.
Auch Grabdenkmäler und Kunstgegenstände weisen zuweilen A. in Form von
Wappendarstellungen auf. S. a. Aufschwörung. Abb. Tafel. Lit. S. Kekulé von Stradonitz:
Ahnenproben auf Kunstwerken, in : Ausgewählte Aufsätze aus dem Gebiet des Staatsrechts
und der Genealogie, Berlin 1905.
Ahnenreihe
Spezialform einer Ahnenliste; nach Generationen und nicht alphabetisch nach Ahnenstämmen
geordnet. In Aufbau und Nummerierung folgt die A. ebenfalls den Kekulé-Zahlen, d. h. nach
dem Probanden kommen in der Liste die beiden Eltern, dann die vier Großeltern usw.. Eine
solche Form der Darstellung gibt einen guten Überblick über alle gleichzeitig lebenden
Ahnen und über die verwandtschaftlichen Zusammenhänge der verschiedenen Ahnenstämme.
Ahnenschlauch
Einseitig (zumeist nur in männlicher Folge) geführte, sehr weit zurückreichende Linie
in Ahnenlisten oder -tafeln. Der wissenschaftliche Wert eines solchen A. ist meist gering.
Wenn man z. B. einen bekannten Anschluss hat, der auf Karl den Großen (742-814)
zurückführt, sollte man sich in seiner Ahnenliste mit einem Hinweis auf in der Regel
schon publizierte Zusammenhänge begnügen und nicht auf 100 Seiten eine Abschrift
derartiger Publikationen bringen und mit einem solchen A. die Ahnenliste unnötig
aufbauschen.
Ahnenschwindel
Fälschung der Filiation; z. B. in erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Nicht selten war
Eitelkeit ein Motiv, um seine Abstammung mit phantasievollen (oft adligen) Namen und
Wappen zu "schönen", wozu auch professionelle Fälscher beigetragen haben.
Bekannte historische Beispiele dafür sind die mit Fälschungen versehenen Turnierbücher
(Turnier) im Ausgang des MA, besonders das von G. Rüxner in vielen Auflagen (1527/1536)
verbreitete Buch, sowie z. T. die in der Renaissance aufkommenden Geschlechterbücher
(Genealogie/Geschichte). - Die Richtigkeit einer Abstammung belegt der
Abstammungsnachweis.
Ahnenstamm
Stammreihe, Abstammungslinie, die nur über Männer (Väter) führt und in welcher in der
Regel der Familienname vererbt wird. Ein A. beginnt (mit Ausnahme des A. eines männlichen
Probanden) immer mit einer Ahnenfrau, der der Vater, der Großvater usw. folgen (darum im
Unterschied zur Mütterlinie auch Väterlinie genannt). A. werden in Form einer Liste
alphabetisch oder in der Reihenfolge der Generation, mit der jeweils der A. beginnt ( l ,
2, 4, 8, usw. der Kekulé-Zahlen), geordnet.
Ahnentafel
Sie stellt die Abstammungsübersicht aller Eltern- und Vorelternpaare des "Probanden" dar: Väter und
Mütter bis zur Urgroßelter-Generation mit Namen, Geburts-, Todes-
und Heiratsdaten, Ortsherkunft und Beruf. Es ist also die Blutsabkunft in gerader Linie (eine "geometrische Reihe"), in
der nach genealogischem Brauch die Männer gerade, die Frauen ungerade Ziffern führen ...
Lit: Wentscher/Mitgau, Grundriss der Genealogie, Band 1,
Einführung in die praktische Genealogie S. 107
s.a. Stammtafel
Akzise
auch Accise: Verbrauchssteuer
Albus
Groschenprägung des 14. Jahrhunderts
Aldenmoder
Altmutter (Großmutter)
Aldermann
Ältester
Alimentationskontrakt
Beitrag zum Lebensunterhalt
Allmende
(mhd. Allgemeinheit), Gemeineigentum der Gemeindeglieder, von der Besiedlung
freigehalten
Allod / allodium
das freie Eigentum, im Gegensatz zum Lehen
Allodifizierung
im 16. Jahrhundert beginnende Umwandlung von Lehen in freies Eigentum
Almosenier
Almosenverwalter, urspr. geistl. Funktion
Ältermann
Zunftmeister, Zunftvorgeher
Altvorderen
Der Begriff der “Altvorderen” wird in der Gegend von Zwickau/Sa. immer noch häufig
verwendet.
Ambacht
(ampt) Amt, Zunft, Handwerk
Ambachtsbrüder
Zunftbrüder
Amptsgerechtigkeit
Amtsgeld, Gebühren
Amptstuck
Meisterstück
Anerbenrecht
Bäuerliches Erbrecht, das darauf zielte, den Hof auf einen von mehreren Erben (Anerben)
übergehen zu lassen. Das ältere A. (bis 1800) schloss ein Testament über den Hof aus;
das jüngere (nach 1800) trat ein, wenn der Bauer keinen Hoferben ausgewählt hatte. Die
übrigen Erben erhielten eine angemessene Abfindung.
Anfanck
Zugriff
Anfeilrecht
Vorkaufsrecht des Grundherrn bei verbilligtem Preis
Angeld
Lat. arrbo, arrha, auch Drangeld, Draufgeld, Draufgabe, Haftgeld, Handgeld: Teilleistung
(meist in Geldform) zum Abschluss eines Vertrages bzw. Handelsgeschäftes, häufig auch im
Sinne von Anzahlung auf eine Kaufsumme, die bei Vertragsabschluß sofort zu zahlen war;
der Empfänger, später auch der Geber, wurden dadurch verpflichtet (Unterpfand). Nicht
selten gaben beide Vertragspartner eine Spende für kirchliche Zwecke (auch Gottespfennig
gen.) oder für ein gemeinschaftliches Essen und Trinken (Leih- bzw. Weinkauf). Wollte der
Empfänger des Angeldes von Vertrag zurücktreten, musste er das Angeld (dann Reugeld bzw.
Reuegeld, lat. arrha paenitentialis, arrha poenalis genannt) zurückgeben. Ein A. war
lange auch im Miet- und Gesinderecht üblich.
Angriff / Antast
Verhaftung
anlangen
beschlagnahmen
Annalen
Chroniken in jährlicher Folge
Annaten
(lat. annus=Jahr) Abgabe des 1. Jahreseinkommens
Annona
Großer oder Kornzehnt
Annuitäten
jährliche Abgaben zur Schuldentilgung
Anspänner
sind größere Bauern mit Pferdegespannen
Antichresis
Nutzungsrecht
anverdingen
in Auftrag geben
Anwalt
In Südwestdeutschland Ortsvorsteher eines unselbständigen Gemeindeteils,
der unter dem Schultheiß des Hauptorts steht
Anwassen
Anschwemmungen bei Rheinwarden
Anzugsgeld
im Mittelalter übliche Abgabe für das Niederlassungsrecht
Aper
Eber
Apostille
Empfehlung, Ausdruck für diplomatische Einigung
Archidiakon
siehe Pastor primarius
Arfpacht
Ebpacht
Arlant
Ackerland
Arrende
Rente, Jahresertrag, Teilpacht einer Domäne
Arrest
gerichtl. Auszahlungs- oder Aushändigungsverbot
Arrondierung
Abrundung eines Besitzes
Assekuration
Zusicherung, bes. der Religionsfreiheit
Assignaten
seit 1789 ausgegebenes französisches Papiergeld
Assise
Versammlung von Vasallen, Lehensgericht
Aszendenz
Verwandte in aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern und weitere direkte
Vorfahren)
Auchtert
Nachtweide für das Hornvieh.
Auditor
juristische Person, auch Schöffe
Aushebung
zum Wehrdienst einberufen
Auszughaus
sozusagen das Altenteil auf dem Bauernhof. Der alte Bauer ist nach der Übernahme
des Hofes durch den Sohn in das Auszugshaus gezogen. Er wird dann auch häufig in den
Kirchenbüchern "Auszügler" genannt.
Auszugs-Leute
heißen im Chursächsischen diejenigen Bauern, welche ihre Güter übergeben
und sich einen gewissen Auszug von der Wohnung, Einkünften etc. vorbehalten.
Sie werden, wenn sie in keiner besonderen Hütte wohnen, den Hausgenossen, wenn
sie aber à part Wohnung haben, den Häuslern in Diensten und anderen
Dingen gleich geachtet.
Lit: Johann Georg Krünitz, Oeconomische Encyclopädie, Band 1, Berlin
1773
autorisiren
ermächtigen, im Amt bestätigen
Avensteen
Ziegelöfen
Averdragh
Vertrag
Avergifft
Übergabe
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Baccalaureus
Gelehrter, der die unterste der akademischen Würden erlangt hat.
Baind(t) s. Beund 
Bakerrey
Bäckerei
Base
Schwester des Vaters
Bastard / Bankert
uneheliches Kind / "auf der Bank geboren", im Gegensatz zum im Ehebett;
andere Ausdrücke: Winkelkind, Kegelsohn ("Kind und Kegel"), Stichling,
Krebskind, Hübsch- oder Liebeskind
Bauergericht Bauersprache, Bauding, Bauerding, Dinggericht, Eheding, Ehegericht, Hegeding, Hegegericht, Heimgerede, Heimgereide, Heimgericht, Märkerding, Rügegericht: mittelalterliches oder neuzeitliches, aus dem Ding entstandenes Dorfgericht für die Rüge von Rechtsverletzungen der niederen Gerichtsbarkeit (z.B. geringere Vergehen, Streitigkeiten, Fragen der Flurordnung) sowie für die Hege (Pflege) und Wahrung der überkommenen dörflichen Rechtsverfassung; geleitet z. B. von einem Bauermeister bzw. Richter. An den Gerichtsversammlungen, die nach überlieferten Riten abliefen, hatten alle vollberechtigten Gemeindemitglieder teilzunehmen
(Dingpflicht). Zunächst wurde die Vollständigkeit der versammelten Gemeindemitglieder festgestellt und zur Hegung die traditionell verfestigten Formeln vorgelesen. Erst dann begann die eigentliche Gerichtsverhandlung. Lit.: K. S. BADER: Studien zur Rechtsgeschichte des mittelalterlichen Dorfes, Bd. I-III, Wien-Köln-Graz 1957-1973.
Bauern, sächsische
Arno Lange, Besitz-,
Berufs- und Amtsbezeichnungen sächsischer Bauern, Dresden 1936, Mitteilungen des
Roland, Heft 6, S. 83-86
Arno Lange, Zur Technik der Bauernforschung, Dresden 1933, Mitteilungen des Roland, Heft
11/12, S. 27-29
Beckernahrung
Bäckerhandwerk
Bede
(mhd) Bitte, seit dem 12. Jahrhundert übliche direkte Steuer, die der Landesherr
von Fall zu Fall erbittet = erhebt
Bedefahrt
Wallfahrt
Beer
Eber
Begängnis
Trauerfeier mit Leichenpredigt; kann auch lange nach dem eigentlichen
Begräbnis stattfinden.
Begerenslude
Unterhaltsempfänger
Begräbnis
Beisetzung, Bestattung (lat. sepultura), christliche Totenfeier (\n\..funus)
und Beisetzung Verstorbener auf einem Friedhof (Gottesacker), in einer Kirche
oder anderen Ruheorten. In den Sterberegistern ist mitunter nur der B.tag (lat.
diesfunebris,funebris dies), z.T. mit dem Zusatz "begraben", "zur
Erde bestattet" u.a. (lat. humatus, humatus est, sepelire, sepultus [Abk.
sep.] nicht der Todestag (lat. dies obitus) angegeben. Oft enthalten die
Einträge Vermerke über das Alter u. d. Todesursache bzw. auch über die Art
des B., z.B. ohne (sine absque ceremoniis funebribus) oder mit Leichenpredigt (cum
concione [Abk. c. c.], habita concione, Sermo), mit kleiner (mit halbem Funus,
mit halbem Geläut) oder großer Totenfeier (mit ganzem Funus, mit ganzem
Geläut, z.B. mit dem ganzen Kirchen- oder Schulchor) begraben.
Begräbnisbruderschaft,
Leichenbruderschaft, Leichensozietät
von einer Knappschaft, Bruderschaft, Zunft u.a. gebildete Gemeinschaft zum
Begräbnis ihrer verstorbenen Mitglieder. Besonders ausgeprägt in
Bergbaugegenden, wo die Bergleichenbruderschaft sichern sollte, dass jedem
Bergmann ein ordentliches Begräbnis zuteil wurde, auch wenn die Familie nicht
über die erforderlichen Mittel verfügte. Die B. übernahm die Grabrede, stellte
Grabgeleit, die Sargträger, Leichenornate und z.T. eigene Sargschilder. Dafür
war innerhalb der Knappschaftsältesten ein besonderer
Bergleichenbruderschaftsvorsteher verantwortlich, unterstützt von
Bergleichenbruderschaftbesteller bzw. Bergknappschaftsbitter.
begraven
mit einem Graben abgrenzen
Behandigung
Übergabe von Leibgewinnsgütern
Beinkleider ---> Strumpfweber
Beirman
Anschläger der Glocken
Beisasse
Stadtbewohner ohne volles Bürgerrecht
Beiwohner
Stadteinwohner ohne Bürgerrecht
Bemet / bament
Viehweide
Benachten (= Weihnachten)
Quelle: Fritz Verderhalfen, Familienkundliches Wörterbuch
benachten = 1. übernachten, 2. über Nacht beherbergen
Quelle: Rudolf Kunz: Wörterbuch f. südhess. Heimat- u. Familienforscher
(Darmstadt 1995)
Benachtung = gerichtliche Mahnung (osolet)
Quelle: E. Haberkern & F. Wallach: Hilfswörterbuch f. Historiker (1964)
Bender = Böttcher, Küfer
Benefizium
Übergabe eines unveräußerlichen Lehens, im kirchlichen Bereich auch
Präbende
Bergbauer
a) svw. Bergmann
b) allgemein Bergbautreibender (Fundgrubner)
Bergbereiter
eigentlich Bergberaiter: Die Rechnungen der einzelnen Bergwerke prüfender Beamter. Da er
meist beritten vom Bergamt aus die Gruben besuchte, deutete der Volksmund raiten
(=rechnen) als reiten (ähnlich Hüttenraiter u. a.)
Bergfaktor
Verwalter der Bergfaktorei, einem Magazin für Gruben- und Hüttenmaterialien, das sowohl
Bergbauprodukte verkaufte als auch Material für die Gruben ankaufte bzw. beides lagerte.
Bergleichenbruderschaft
s. Begräbnisbruderschaft
Bergmann
selten Bergbauer, lat. Faber metallicus, fossor metallicus, metallicus, metallarius,
metallifossor, montifossor
- i.w.S.: Beschäftigter im Bergbau, einschließlich der Geldgeber (Gewerken) und
Bergbeamten. Man unterschied zwischen den praktisch tätigen B. (Bergarbeiter, wegen des
von ihm getragenen Arschleders, auch B. vom Leder, im Harz Lederbedienter genannt) und den
in der Verwaltung tätigen B. (B. von der Feder; im Harz Federbedienter genannt). Man
unterteilt die B. in erstens Häuer, Förderleute, Kunst- und Maschinenarbeiter, zweitens
Anschläger, Scheide- und Klaubejungen, Setz- und Siebwäscher, Herdwäscher (Wäscher),
Pocher, Treibleute (Treiber) und Stürzer (Ausstürzer) sowie drittens die im Bergbau
tätigen Handwerker (z.B. Zimmerlinge, Grubenmaurer, Bergschmiede sowie die für die
Wasserführung verantwortlichen Grabensteiger, Teichwärter u.a.;
- i.e.S. unter Tage arbeitende Häuer (auch Bergknappe genannt).
Bergmannsbauer
Kleinbauer, der zugleich als Bergmann arbeitete. B. gab es im Erzgebirge und in
Kohlebergbau-Gebieten recht häufig, da der Bergbau allein die Familie nicht ernährte und
so die Familie auf die bes. durch die Frau und die Kinder betriebene Kleinlandwirtschaft
angewiesen war. Der B. ist nicht identisch mit dem Bergbauer.
Bergmeister
oberster landesfürstlicher Bergbeamter; Vorsitzender eines Bergamtes. Er zählte zu den
praktisch tätigen Bergmännern (verlieh und kontrollierte die Fundgruben), besaß aber
einen hohen Rang und nicht unerheblichen Einfluss, da er zu rechtskräftigen Anordnungen
befugt war und bei der Berufung der Revierbeamten mitwirkte.
Bergquartal
(dt. + lat.): Grubenabrechnung über Gewinn oder Verlust und Festlegung der Höhe der
Ausbeute bzw. Zubuße im Bergamt zu vier Terminen (Vorabend vor Reminiscere, Vorabend vor
Trinitatis, am Tage Crusis [Kreuzerhöhung], Lucie) die zugleich Zahltage für das
Quatembergeld waren.
Bergrecht
Auf Bergregal, Bergbaufreiheit und Berkwerkseigentum als Formen des Unternehmensrechts
aufbauende Satzungen, die die Gewinnung und Aufbereitung bestimmter Minerale juristisch
regelten. Das Bergregal stand ursprünglich dem König, seit dem 13. Jh. dem Landesherren
(in der "Goldenen Bulle" 1356 dem Kurfürsten zugesprochen) zu. Es trennte die
Bodenschätze vom Grundeigentum und wurde gegen Abgaben als Recht zum Abbau der
Bodenschätze verliehen. Die Grundherren konnten, soweit sie nicht selber abbauten, zur
Vergabe dieses Rechtes gezwungen werden. Das führte zur Bergbaufreiheit, aus der sich das
Erstfinderrecht als unentziehbares Aneignungsrecht entwickelte (Muter). Das
Herrschaftsrecht an Unternehmen, die ein Aneignungsrecht an bestimmten Materialien und ein
Nutzungsrecht am Grundstück besaßen, war als Bergwerkseigentum in das Berggrundbuch
eingetragen. Als Betriebsform bildete sich im 13. Jh. die Gewerkschaft heraus. Die
Arbeiter wurden zu Lehnhäuern; die Kapitalisten bildeten zunehmend allein die Gewerken.
Ihr ideeller Anteil am Bergwerk (Kuxe) wurde ins Berggegenbuch (Gegenschreiber)
eingetragen.
Berufe
Bescheidenheit
Bedingung, Vorbehalt
beschüdden
Evtl. identisch mit "beschuden"
1. beschützen, verteidigen
2. Pfänder aufholen, auslösen
Quelle: Rudolf Kunz: Wörterbuch f. südhess. Heimat- u. Familienforscher
(Darmstadt 1995)
Beschüttungsrecht
Erblosung
Quelle: E. Haberkern & F. Wallach: Hilfswörterbuch f. Historiker (1964)
Besienre
Zollbeseher
Beständer ---> Hofküfer
besteden / bestaden
verheiraten
Besthauptrecht
Abgabe im Todesfall; vom Eigenmann konnte sein Herr das beste Stück (Vieh,
Gewand, Acker, Weide) beanspruchen, die Kurmude
Bete
Bitte, Befehl
Betuchtigung
Leibzucht
Beund,
Baind(t)
Eingezäunte Wiese mit Sonderrecht, oft Obstwiese.
Beunde
(mhd. bi-unte=Gehege), durch Einzäunung entzogenes Grundstück einer Allmende
Beurtfahrten
Reihenfahrt der Schiffe, auch Marktschiffe
Beutler
Handschuhmacher
Beutner
Imker
beygekohrne
hinzugewählte
Bezeichnungen, lateinische
Bifang
in der Allmende angelegte Rodung, die in Eigentum
übergeht, oft der Bannmeile gleich
Bifangalm
Skihütte
Bilensmet
Beilschmied
Bocker / Boecker
Blaufärber
Boenderbücher
Steuermatrikel
Boerbuek
Heberegister
Bombasin
Baumwollgewebe
borgen
stunden
Botenbrot
Botenlohn
Bouman
(siehe Buman)
Brabanter
Hausierer
Brautlauf / Brudlaup
Eheschließung (aus "Brautkauf")
Bremmen
unbebaute Ländereien
Broek hure
Pacht
Broeken / Brüchten
Abgaben, Bußgelder, Strafgelder
Bruggelt
Weggeld (von ndrd. "brugge"=Brücke, Weg)
Bruoch
Kleidungsstück für Hüfte und Oberschenkel
Brustbeschwerung 
auch Brustkrankheit, Brustkränke = Lungenkrankheit, auch Tuberkulose
Buchführer
Bez. für Buchhändler und Druckverleger im 15./16. Jh. Sie übernahmen die Bücher von
der Druckerei und verkauften sie auf Messen und Märkten
Budget
Haushaltsplan
Bühel
Hügel
Buele / Boele
Verwandter
Büttel / Bannwart
Fronbote, Gerichtsdiener, andere Ausdrücke: Freibote, Ammann, Heimbürge,
Geschworener Bote oder Knecht, Hofmann, Cent-oder Landbüttel, Stadtbüttel oder -knecht,
Landknecht, Scherge, Schreier, Selman, Vogt, Weibel
Buman
Bauer, Pächter, Ackerknecht
Burmeister
Finanzverwalter
Buteil
Handlohn, herrschaftl. Erbanteil
Buwif
Pächterin
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Caek
Pranger
Caren
Korn
Calamität
Schwierigkeit
cassiren
aufheben
Cessation
Einstellung, Aufhebung
Cessiones
Übertragungen, Abtretungen
Chanoinesse
franz.: Kanonisse (=Chorfrau)
bedeutet: Stiftsdame ---> Stift
Chausseegeldeinnehmer s. a. Geleitseinnehmer
Cimelien
Kostbarkeiten, Kleinodien, vor allem im Kirchenschatz
Clacht
Klage
Cmetho auch Chmethonis
lateinisierte Form von Kmiec
Codex
Gesetzeswerk, -sammlung
Cognatus
Verwandter
Committenten
Auftraggeber
Commun, Kommun
Gemeinde
condictus
genannt
cons 3 gr
ist die Abkürzung des Satzes (nur bei Heiratseinträgen möglich):
"... obtenta dispensatione in tertio gradu consanguinitatis"
d.h.: die Brautleute waren im 3. Grad miteinander verwandt. Nach dem hier
geltenden "kanonischen Recht" beginnt die Zählung der
Verwandtschaftsgrade mit den Eltern des Probanden. Sie sind mit ihm im ersten
Grad verwandt, die Großeltern im 2. Grad, die Urgroßeltern im 3. Grad, usw.
Die Aussage "cons 3 gr" bedeutet also: ein Urgroßelternpaar des
Bräutigams ist identisch mit einem Urgroßelternpaar der Braut. Das kanonische
Recht hat eine Dispens vorgeschrieben bis einschließlich zum 4.
Verwandtschaftsgrad. Diese Verwandtschafts-Angabe kann durchaus eine Hilfe für
die Forschung sein. Wenn z.B. bei einem Ehepaar "cons 3 gr" angegeben
ist, aber die Kirchenbücher eine Nachforschung nur bis zu den Großeltern
zulassen (= ältere Einträge nicht vorhanden), dann gilt: Wenn unter den 4
Großeltern des Bräutigams ein Name identisch ist mit einem Namen der 4
Großeltern der Braut, dann müssen diese beiden Personen (wegen "cons 3 gr")
Geschwister sein. Wenn diese Angabe ("cons 3 gr") fehlt, ist deren
Verwandtschaft offen. Wenn bei "cons 3 gr" kein Name identisch ist,
dann befindet sich in den beiden Großelterngruppen jeweils eine Person, die
miteinander Stiefgeschwister sind über eine gemeinsame Mutter. Dies alles gilt,
sofern dem Kirchenbuchführer kein Fehler unterlaufen ist, was immer wieder
vorkommt.
"cons 3/4 gr" bedeutet, dass zwischen den beiden gemeinsamen Vorfahren
eine Generationsverschiebung vorliegt. Im Kirchenbuch würde der Eintrag etwa
lauten: "... obtenta dispensatione in tertio gradu consanguinitatis,
collateralis in aequali altingente quartum". In diesem Fall ist ein
Urgroßelternpaar des Bräutigams identisch mit einem Ururgroßelternpaar der
Braut.
Consumtions-Steuer
Verbrauchssteuer
Contribut.-Contingent
Steuerkontingent
copula carnalis
[lat. sündhafte Verbindung] in Traueinträgen Bezeichnung für den vorehelichen
Geschlechtsverkehr des Brautpaares, auch concubitus, concubitum anticipere, concubitum
anticipatus (vor der Hochzeit vorweggenommener Beischlaf) bezeichnet.
Corduan (Maroquin)
gem. "Allgemeines deutsches Conversations-Lexikon...", Leipzig
Gebrüder Reichenbach von 1840:
Corduan, ein schönes, geschmeidiges, kleinnarbiges, dem Saffian ähnliches Leder, das
nach der spanischen Stadt Cordova benannt ist, weil die Mauren daselbst es zuerst
bereiteten. Jetzt sieht man aber keine Spur mehr von diesem Zweige maurischer Industrie in
der erwähnten Stadt. Der schönste C., besonders der gelbe, kommt aus der Levante,
vornehmlich aus Constantinopel, Smyrna und Aleppo. Nächst diesen werden die spanischen,
ungarischen und französischen, die zu Avignon, Marseille, Rouen, Lyon und Paris gemacht
werden, hochgeschätzt. In Deutschland, und zwar zu Danzig, Lübeck und Leipzig macht man
auch C., aber oft ist man zufrieden, die aus der Türkei gekommenen weißgahren Felle
genarbt, geglättet und gefärbt zu haben. Der C. wird von Bock- oder Ziegenfellen
gemacht, doch ist der von Bockfellen der beste. in neuerer Zeit hat der Engländer William
Alison die Erfindung gemacht, südamerikanische Pferdehäute ebenfalls zu C. zu
verarbeiten. Diese Felle werden mit Sumach, weißen Galläpfeln und Thran gegerbt, worauf
der glatte oder blanke C. auf der Narbenseite schwarz gefärbt und blank gestoßen, der
rauhe auf der Aasseite schwarz gefärbt wird. In Siebenbürgen wird von den Gerbern zur
Bereitung des Corduans viel Skompie (rhus continuus L.) gebraucht, ein Strauchgewächs,
von dessen Blättern blos in das Österreichische jährlich aus der Wallachei 12000
Centner eingeführt werden. Ein Prediger daselbst hat aber gefunden, daß der in
Siebenbürgen häufig wachsende Essigbaum oder Gerbersumach (rhus
coriaria) die Skompie
vollkommen ersetzt.
Cossäthe
siehe Hintersasse
Creyse / Kreysstende
Kreisstände
Custos
(lat.) Wächter, Aufseher
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d. d.
Abkürzung für 1. de dato (von heute); 2. dicto die (am genannten Tag)
Dach
Gerichtstag
Dampf
Engbrüstigkeit
s. auch Dumpf
Datum ut retro
das Datum wie umstehend (angegeben)
Datum ut supra
das Datum wie oben (angegeben)
Datumseintragungen in Kirchenbüchern
Zu Abkürzungen bei Datumseintragungen siehe auch:
ejusdem
huius
Decimae
erzbischöfl. Zehnt
Dedikation
(lat.) Preisgabe des Eigentumsrechts zugunsten einer Gottheit, Stiftung eines
Heiligtums
Deduktionen
besondere Drucke
Dedynghe / Degedinge
Verhandlung, Vertrag
deflorata
[lat. nicht mehr jungfräulich, entjungfert] in Traueinträgen in der Regel Bezeichnung
für eine Braut, die bereits ein Kind geboren hat; manchmal auch nachträglich in den
Traueintrag geschrieben oder im Taufeintrag des Kindes vermerkt, wenn es dem Paar früher
als 7 Monate nach der Eheschließung geboren wurde.
Deheme
im Mittelalter Abgabe der Bauern für den Eintrieb der Schweine in die Wälder
Deilholt
Holzanteil
Departement
seit dem 17. Jahrhundert in Frankreich übliche Verwaltungseinheit, unterteilt in
Arrondissements
Depositen
hinterlegte (Wert-, Geld-) Sachen
Deputat
Naturalleistung, Naturallohn, auch: Beamteneinkünfte
Deputierte
Abgesandte
Deskription
Beschreibung
Deszendenz
Bezeichnung für Verwandte in absteigender Linie
Deut
Kleinmünze, 1/480 Reichstaler
Deutsche Schreibschrift
kein ---> Sütterlin
Nachschlagewerke zur deutschen Schreibschrift:
Verdenhalven, Fritz: Die deutsche Schrift, Degener Verlag Neusatdt/Aisch
Grun, Paul Arnold, Leseschlüssel zu unserer alten
Schrift 1935 Görlitz, Reprint 1984 C. A. Starke Verlag, Limburg/Lahn
Süß, Harald: Deutsche Schreibschrift, lesen und schreiben lernen,
Augustus Verlag, München 2000 (19,90), ISBN 3-8043-0372-2
Diaeta
Ständeversammlung, Reichstag
Diäten
Tagegeld für Abgeordnete, auch Gehalt für Bürgermeister oder
Behördenangestellte
Diakon
kirchlicher Weihegrad, Pastor primarius
dicto anno
im genannten (besagten) Jahr
dicto die
am genannten Tage
dicto loco
am genannten Ort
dictus
[lat. Abk. dict.] genannt
die eodem
[lat. am gleichen Tage]
Digesten
systematisch geordnetes Sammelwerk
Dimidietas
Hälfte
Dimissoriale
Überweisung einer Amtshandlung an eine andere Gemeinde
Dimmissionsgelder
Abzugsgelder
Dinggeld
Abgabe an den Richter für Verköstigung
Dinghaus
Fronhaus, Gefängnis
Dinkel gerben
Befreien des Dinkels (Kernen) vom Spelz; den gegerbten Dinkel nannte man
Ve(e)sen.
Dafür war in der Mühle ein spezieller Gerbgang
erforderlich.
Dispensation
besondere Vereinbarung
Dochter, unbestaedte
unausgesteuerte, unvermählte Tochter
Domäne
dem Landesherrn gehörender landwirtschaftlicher Grundbesitz
Domänenämter
eine wichtige Aufgabe der D. war die listenmäßige (tabellarische) Erfassung sämtlicher
"Prästationen".
Domesticus
Dienstmann
Dop, Doppe
Schale, Knopf, Topf, Kessel
Dorf
alte Siedlungsform in der Größe zwischen Weiler und Stadt
Dorfetter
Grenze zwischen geschlossener Siedlung und offener Mark
Dotation
staatliche Zuwendung bei persönlichen Verdiensten
Driesch (Driess)
Brachland, minderwertiger Acker
Drost / Drosset
aus "drossete"=Truchseß, im späten Mittelalter Beamter, der etwa
einem Amtmann entspricht; auch Titel eines Adeligen
Duppenbecker
Töpfer
Dumpf, am Dumpfen gestorben
(Herz) Asthma
Duwarie
Leibzucht
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